Abmeldung im Krankheitsfall

Allgemeine Hinweise bei Krank- /Abmeldungen von Schülern und dem Fernbleiben vom Unterricht

Am ersten Fehltag bitte die Krankmeldung bis Schulbeginn (8.10 Uhr) per Telefon an den Frühdienst der Schule richten. Nutzen Sie gerne auch die Anrufbeantworterfunktion.

Fehlt Ihr Kind länger als zwei Tage, bitte erneut Kontakt zur Schule aufnehmen und über voraussichtliche Dauer und ggf. den Grund (siehe IfSG / Anlage 1) des Fernbleibens informieren. Die Mitteilungspflicht obliegt hierbei den Erziehungsberechtigten.

Ab dem zehnten Fehltag ist eine ärztliche Bescheinigung (Attest) Pflicht!

Falls Ihr Kind am Vormittag am Unterricht teilnimmt, am Nachmittag aber bei der Ganztagsschule fehlt (z.B. Arzttermin), benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung, die Ihr Kind bei der Klassenleitung morgens abgibt. Eine Abmeldung für das Mittagessen muss bis 10 Uhr erfolgen, da es sonst in Rechnung gestellt wird.