Abmeldung im Krankheitsfall

Allgemeine Hinweise bei Krank- /Abmeldungen von Schülern und dem Fernbleiben vom Unterricht

Am ersten Fehltag bitte die Abmeldung bis Schulbeginn (8.10 Uhr) per IServ (Elternkonto → Modul „Abwesenheiten“ nutzen um zu jeder Tageszeit und ggf. im Vorfeld Fehlen des Kindes zu melden) oder per Telefon an den Frühdienst der Schule richten. Nutzen Sie gerne auch die Anrufbeantworterfunktion.

Fehlt Ihr Kind länger als zwei Tage, bitte erneut Kontakt zur Schule aufnehmen und über voraussichtliche Dauer und ggf. den Grund (siehe IfSG / Anlage 1) des Fernbleibens informieren. Die Mitteilungspflicht obliegt hierbei den Erziehungsberechtigten.

Ab dem zehnten Fehltag ist eine ärztliche Bescheinigung (Attest) Pflicht!

Falls Ihr Kind am Vormittag am Unterricht teilnimmt, am Nachmittag aber bei der Ganztagsschule fehlt (z.B. Arzttermin), benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung, die Ihr Kind entweder morgens bei der Klassenleitung abgibt oder Sie nutzen auch hier im IServ-Elternaccount das Modul „Abwesenheiten“, um das Fehlen am Nachmittag zu melden.

Abmeldung von der Schule im Krankheitsfall

ab dem ersten Tag

mündlich per Telefon beim Frühdienst in der Schule

(ggf. Anrufbeantworter-Funktion nutzen)

oder

über den IServ-Elternaccount Modul „Abwesenheiten“

ab dem 3. Tag

 erneute Nachricht über das Fernbleiben und die voraussichtliche Dauer

(wenn ärztliche Bescheinigung vorhanden, bitte einreichen)

ab dem 10. Krankheitstag

 zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung notwendig

Sonderregelungen

Ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Fehltag*

  1. in den letzten Tagen vor Ferienbeginn u. nach Ferienende
  2. mehr als 20 Fehltage im Schulhalbjahr
  3. häufiges eintägiges Fehlen an Prüfungsterminen
  4. regelmäßiges Fehlen am gleichen Wochentag

*im Einzelfall kann die Klassen- bzw. Schulleitung ein Attest verlangen