Post vom Kultusminister – Befreiung von der Präsenzpflicht bis zum 14. Februar 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach den gestrigen Bund-Länder-Beratungen liegen nun verlässliche Informationen von Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums bzgl. der Schulen vor.

Hierzu lesen Sie bitte einen der beiden Elternbriefe, die sich nur bezüglich ihrer Länge (formaler Text oder verkürzter Text) unterscheiden.

Entscheiden Sie selbst. 😉

Eine wesentliche Veränderung ist, dass Sie als Erziehungsberechtigte über die Präsenzpflicht Ihrer Kinder in der Schule entscheiden können.

  • Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern in der Präsenzphase im Szenario B vorübergehend bis zum 14. Februar 2021 die Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht.
  • Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch ein einfaches Schreiben (siehe unten bereitgestelltes Formular) – auch per E-Mail – der Erziehungsberechtigten bei der Schule geltend gemacht werden.
  • Nach Geltendmachung ist eine Rückkehr in die Präsenzphase im Szenario B nicht vorgesehen.
  • Von der Befreiung von der Präsenzpflicht ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten, die auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten geschrieben werden können.
  • Bitte informieren Sie uns bis Freitag, den 22.01.2021, wenn Sie Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien möchten.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Wraga

Schulleiter

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