Informationen zum Schulanfang

Liebe Eltern,

am Donnerstag, den 27.08.2020 startet das Schuljahr 2020/2021 für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 2, 3 und 4 mit dem Szenario A (eingeschränkter Regelbetrieb).

Das bedeutet:

  • Der Unterricht findet wieder im kompletten Klassenverbund statt.
  • Im Klassenraum gibt es keine Maskenpflicht und die 1,5-m-Abstandsregel unter den Schülern entfällt. Generell werden die Schüler aber aufgefordert, zu ihren Lehrkräften einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu halten.
  • Außerhalb des Klassenraumes (im Flur, auf den Toiletten, auf dem Schulhof, an der Bushaltestelle, im Bus) gilt für alle eine verbindliche Maskenpflicht! Jedes Kind bringt von zu Hause einen eigenen Mund-Nasenschutz mit. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals, Halstücher oder stabile Baumwollmasken, die mit Bändern am Hinterkopf zugeschnürt werden, mit zur Schule (Verletzungsgefahr beim Nutzen von Spielplatzgeräten).
  • Auf den Fluren, Gängen und der Treppe gilt das Gebot des „Rechtsverkehrs“.
  • Das Betreten des Schulgebäudes ist nur den Kindern gestattet und findet über unterschiedliche Zugänge statt. In dringenden Fällen halten Sie bitte Rücksprache, ggf. telefonisch, mit den Lehrkräften und schulischen Personal, damit wir Ihr Anliegen beantworten oder den Zugang gewähren können. Die Schule muss alle Besucher dokumentieren!
  • Bitte besprechen und üben Sie vor dem Schulstart mit Ihrem Kind nochmals die bekannten Abstands- und Hygienemaßnahmen. Die Klassenleitung wird die Kinder am ersten Schultag über weitere Veränderungen informieren.

Am Donnerstag (27.08.) und Freitag (28.08.) findet der Unterricht bzw. die Betreuung für alle Klassen in der Zeit von 8.10 bis 12.50 Uhr statt.

In Abhängigkeit vom lokalen bzw. regionalen Infektionsgeschehen können im Laufe des Schuljahres ggf. auch die vom Niedersächsischen Kulturministerium erarbeiteten Szenarien B oder C in Kraft treten (Szenario B – Schule im Wechselmodell / Szenario C – Quarantäne und Shutdown).

Ganztagsschule

Szenario A strebt eine Rückkehr zu einem geordneten Schulbetrieb einschließlich Ganztagsbetrieb an, der aber nicht mit dem Ganztagsangebot vor der Corona-Pandemie gleichgesetzt werden kann. Auch hier gilt weiterhin, die Anzahl von Kontakten so gering wie möglich zu halten. Daher dürfen im Ganztagsschulbereich nach den Vorgaben des Niedersächsischen Kultusministeriums „Schule in Corona-Zeiten 2.0“ maximal zwei Jahrgänge gemischt werden, sodass das Mittagessen, die Lernzeit und das AG-Angebot am Nachmittag getrennt nach den Jahrgängen 1 und 2 bzw. den Jahrgängen 3 und 4 organisiert und durchgeführt wird.

Die bereits vor den Sommerferien angebotenen AG-Inhalte bleiben zum größten Teil bestehen, allerdings mit der oben beschriebenen Einschränkung, dass es pro Tag ein AG-Angebot für die Klassen 1 und 2 oder die Klassen 3 und 4 gibt und somit nicht unbedingt die gewählte AG für Ihr Kind angeboten werden kann. In einigen AG-Angeboten wurde auch die Maximalzahl, der in Corona-Zeiten erlaubten Teilnehmerzahl, überschritten. Ich bitte Sie hier aufgrund der Corona-Auflagen um Verständnis und Beachtung. Alle für die Ganztagsschule angemeldeten Kinder erhalten hierüber aber Donnerstag, den 27.08.20 eine gesonderte Information und ggf. Abfrage bzgl. des Bedarfs. Ein Betreuungs- bzw. Übergangsangebot für die Nachmittagszeit von 13 bis 16 Uhr in der Woche vom 31.08. bis zum 03.09.2020 wird gewährleistet.

Reiserückkehr aus einem Risikogebiet

Die Urlaubs- und Ferienzeit neigt sich dem Ende zu und wir hoffen, Sie hatten eine schöne und erholsame Zeit. Wie Sie sicherlich in den Medien verfolgt haben, stehen in diesen Tagen angesichts der aktuell steigenden Infektionszahlen insbesondere auch die Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Focus. Sollten Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut erklärten internationalen Risikogebiet ( siehe www.rki.de/covid-19-risikogebiete ) aufgehalten haben, melden Sie sich bitte beim Gesundheitsamt des Landkreises Emsland und bleiben in Quarantäne bis diese durch einen geeigneten negativen Corona-Test ggf. aufgehoben wird. Kontaktieren Sie in jedem Fall auch die Schulleitung.

Schulbesuch bei Erkrankung

In der Corona-Pandemie ist es ganz wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten:

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen.  

Nach 48 Stunden ohne Symptome kann Ihr Kind dann auch ohne ärztliches Attest oder ohne Testung wieder zur Schule kommen. Bei schwerem Krankheitsverlauf mit stark anhaltendem Husten, Fieber ab 38,5 Grad und starker Beeinträchtigung des Wohlbefindens sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dort wird dann über das weitere Vorgehen entschieden.

In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Gesundheitsamt wurde zudem klargestellt, dass bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigungen des Wohlbefindens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Aufgrund der Dynamik der COVID-19-Pandemie kann es jederzeit zu schulorganisatorischen Änderungen kommen. Bitte schauen Sie daher regelmäßig auf die Homepage der Grundschule Süd-Hümmling.

Im Namen des Kollegiums der Grundschule Süd-Hümmling

wünsche Ihnen und Ihrem Kind einen guten Start ins neue Schuljahr!

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Wraga

Schulleiter  

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